AGB


Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Elite Screens Europe GmbH, nachfolgend "Elite Screens" genannt, und dem Kunden, insbesondere für alle Verträge, die über einen Online-Shop von Elite Screens oder über einen durch Elite Screens angeschlossenen Online-Marktplatz, geschlossenen Verträge. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer,   Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Kaufmann oder Gewerbetreibender ist. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

Der Kunde erkennt sie auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Elite screens.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Elite screens ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 
Die Website www.elitescreens.biz wird betrieben von:
Elite Screens Europe GmbH, einem in Deutschland registrierten Unternehmen mit Sitz in der Rudolf-Diesel-Straße 32, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland
Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet : DE 258551118.

Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt:
Handelsadresse:
Rudolf-Diesel-Straße 32,

24558 Henstedt-Ulzburg,

Deutschland

Allgemeine E-Mail: shop@elitescreens.eu
Telefon: +49 (0) 41018589003 

Geschäftsführer: Erik Schuldt

§ 1 Geltungsbereich

  • Mit dem Zugriff auf diese Website und/oder der Aufgabe einer Bestellung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden, unabhängig davon, ob Sie sich bei uns registrieren oder bei uns bestellen. Wenn Sie diese Bedingungen nicht akzeptieren, dürfen Sie diese Website nicht nutzen.
  • Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  • Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen des Kunden abweichende Bestimmungen gelten nicht, es sei denn, Elite Screens hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  • Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (Anmerkung: vorsorglich lesen Sie bitte von uns erstellte Auftragsbestätigung, Pro-Forma Rechnungen oder Rechnungen)
  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit uns (Elite screens Europe GmbH) (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend..
  • An Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Know-how-Informationen behält sich Elite Screens Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Elite Screens nicht zugänglich gemacht werden.
  • Die Nutzung der von Elite Screens bereitgestellten Inhalte übernimmt die Haftung und alle damit verbundenen Rechtsfolgen jeglicher Art.

 

§ 2 Vertragspartner, Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen oder 14 Arbeitstage annehmen.

1. Der Kaufvertrag kommt zustande mit Elite Screens Europe GmbH.

2. Mit der Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein eine Angebot zum über diese Artikel ab.

a) Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor dem Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit mit den im Bestellprozess bereitgestellten und erläuterten Korrekturhilfen korrigieren. Der Vertrag wird abgeschlossen, sobald wir Ihre Bestellungen in schriftlicher Form, wie beispielsweise einer Auftragsbestätigung  per E-Mail, annehmen.

b) Der Leistungsumfang von Elite Screens bestimmt sich nach dem konkret vereinbarten Auftrag nach der Auftragsbestätigung.

3. Ein verbindlicher Vertrag kann auch schon vorher wie folgt zustande kommen:

c) Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem Sie die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

d) Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jederzeit hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kundenlogin einsehen.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

§ 4 Preise und Zahlung

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu.
  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wird als Zahlung auf Rechnung, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung  ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig,
    Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  • Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  • Liefer- und Leistungsverzögerungen, die außerhalb des Einflussbereiches von Elite Screens Europe GmbH und ihren Partnern nicht zu vertretende Liefer- und Leistungsverzögerungen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Epidemien/Pandemien, hat die Elite Screens Europe GmbH; auch nicht für fest vereinbarte Termine. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall verlängern sich die vereinbarten Fristen und Termine entsprechend. Elite Leinwände wird den Besteller über den Eintritt und die Dauer derartiger Hindernisse baldmöglichst unterrichten.
  • Die Lieferung der Waren erfolgt durch Elite Leinwände oder einem von ihm beauftragten Transportunternehmen Elite Leinwände.
  • Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, wird gebeten, äußerlich erkennbare Transportschäden unverzüglich dem Zusteller (Spediteur/Postbote) anzuzeigen und von diesem quittieren zu lassen. 
  • Bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko, Elite Leinwände behält sich vor, erst nach Eingang des Kaufpreises zuzüglich Versandkosten zu liefern (Vorauszahlungsvorbehalt). Wenn Elite Screens Europe GmbH von dem Vorauszahlungsvorbehalt Gebrauch macht, Elite Leinwände wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Zahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.
  • Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig.
  • Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, erfolgt die Zahlung grundsätzlich, soweit dies auf dem jeweiligen Online-Shop bzw. Online-Marktplatz möglich ist, entweder per Nachnahme, Vorkasse, per Rechnung, über PayPal, per Kreditkarte oder per Lastschrift bei Abholung. Bei Zahlung per Bankeinzug (PayPal oder Kreditkarte) wird das Konto nach Abschluss der Bestellung belastet. Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag - sofern nicht anders vereinbart - innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt, ohne dass es einer weiteren Mahnung von Elite Screens bedarf.
  • Ist der Kunde Kaufmann / Unternehmer / Gewerbetreibender, erfolgt die Zahlung online oder nach Vereinbarung.
  • Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, erfolgt die Zahlung grundsätzlich, soweit dies auf dem jeweiligen Online-Shop bzw. Online-Marktplatz möglich ist, entweder per  Vorkasse, per Rechnung, über PayPal oder per Kreditkarte . Bei Zahlung per Bankeinzug (PayPal oder Kreditkarte) wird das Konto nach Abschluss der Bestellung belastet. Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag - sofern nicht anders vereinbart - innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt, ohne dass es einer weiteren Mahnung von Elite Screens bedarf.
  • Ist der Kunde Kaufmann / Unternehmer / Gewerbetreibender, erfolgt die Zahlung online oder nach Vereinbarung.

Aufmerksamkeit für Träger und Empfänger: Sichtbare Schäden und Fehlmengen müssen vor der Unterzeichnung auf dem Versanddokument vermerkt werden, oder in einigen Fällen sollte der Kunde die Annahme der beschädigten Pakete vom Spediteur verweigern.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Lieferzeit

  • Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  • Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  • Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  • Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  • Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. (Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.)
  • Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
  • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

 

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  • Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. bei versteckten Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Im Fall eines Transportschadens ist unverzüglich ein Schadensprotokoll zur Sicherung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen das Verkehrsunternehmen (Post, Eisenbahn, Spediteur etc.) anzufertigen und Elite Screens unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen, zu übersenden.
  • Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  • Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  • Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  • Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  • Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  • Sachmängelansprüche für Gebrauchtgeräte sind ausgeschlossen.

 

§ 10 Storno

  • Ist der Kunde Kaufmann / Unternehmer / Gewerbetreibender, wird das Widerrufsrecht nicht vorausgesetzt. Sollte eine Stornierung jedoch akzeptiert werden, behält sich die Elite Screens Europe GmbH vor, Stornogebühren in Höhe von 15 bis 25 % zu berechnen.

 

§ 11 Verjährungsfristen für Unternehmer/Gewerbetreibend

  • Abweichend von § 438 Abs.. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln bei Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. 
  • Die vorgenannten Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden nach § 11 Abs.. 3 richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist, also kein Kaufmann/keine Kauffrau ist.)
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Teils dieser Bestimmung oder dieser Verkaufsbedingungen im Ganzen.

 

Anhang 1: Anmerkungen

Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.

Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

Transparenzgebot
Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

 

§ 14 Salvatorische Klausel


Hinweis: Bewegliche Sachen außer Baumaterialien
 

  • neu:
    - Käufer ist Verbraucher: 2 Jahre
    - Käufer ist Unternehmer: 1 Jahr
  • gebraucht:
    - Käufer ist Verbraucher: 1 Jahr
    - Käufer ist Unternehmer: keine

 

§ 15 Sonstige


Hinweis: Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

Mängelanzeigepflicht
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

 

Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

 

Beschränkung auf Nacherfüllung
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.